
branmatt || energy
Als ihr Partner im Energierecht behalten wird die rechtliche Entwicklung stets im Auge und sind über aktuelle sowie anstehende Änderungen bestens informiert. Durch umfangreiche Veröffentlichungen wirken wir zudem an der Meinungsbildung in einem sich ständig verändernden rechtlichen Umfeld mit.
Stadtwerke und Industrie
Zu unseren Mandanten in der energierechtlichen Beratung zählen Industrieunternehmen, Energieversorgung, insbesondere Stadtwerken sowie Anlagenbauer und Projektentwickler, die im Bereich der Energiewirtschaft tätig sind oder tätig werden wollen.
EnWG, EEG und mehr
Unsere Beratungsexpertise umfasst das gesamte Energiewirtschaftsrecht, einschließlich Erneuerbarer Energien.
Rechtsberatung
Aktuelle Themen sind:
- E-Mobility – Ladesäulenverordnung
- Mieterstrom
- Netzbetreiber und Produkthaftung
- Individuelle Netzengelte nach § 19 StromNEV
- Ersatzversorgung außerhalb der Niederspannung/-druck
- Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG
- Biogas
- Grundversorgung
- Finanzierung von EE-Projekten

Ihre Energieexperten
Dr. Philipp Ehring
p.ehring@branmatt.de
0681-309 879 10
Prof. Tilmann Cosack
t.cosack@branmatt.de
0681-309 879 20
energy || events
energy || news
branmatt || legal erweitert Einkaufsberatung
Unter Federführung des renommierten Einkaufsberaters Wilfried Krokowski baut branmatt II legal zusammen mit dem Institut für Supply Chain und Operations Management – Prof. Lorenzen (FH Kiel) und der Dettlof Consulting seine...
branmatt legal verstärkt den Bereich Umwelt- und Energierecht mit Prof. Dr. Tilman Cosack
branmatt || legal baut seine Beratung im Bereich Umwelt und Energierecht mit Prof. Dr. Tilman Cosack aus. Prof. Cosack ist ein ausgewiesener Experte in den Bereichen Umwelt- und Energierecht. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Abwasser- und Kommunalabgabenrecht...
Kündigung von gewerblichen Grundversorgungsverträgen
Die Grundversorgung nach § 36 EnWG ist ein Stützpfeiler der der deutschen Energieversorgung. Sie dient der Umsetzung der Versorgungssicherheit, die als oberstes Gesetzesziel in § 1 EnWG festgeschrieben ist. Überschreiten der 10.000 KW-Grenze aus § 3 Nr. 22 EnWG Im...